Eine wichtige Rolle für die
Entscheidung zur Auftragserteilung spielt die Höhe der zu erwartenden Kosten.
Wie
sich der Preis für eine Vermessungsleistung
zusammensetzt, ist abhängig von Art und Umfang
der beantragten Vermessungsleistung.
Die
Kosten für hoheitlichen Vermessungsleistungen (Amtshandlungen) werden
nach der Gebühren- und Kostenordnung für das
Kataster- und Vermessungswesen im Land Brandenburg
(VermGebKO)
vom 16.09.2011und der ersten Verordnung zur Änderung
der Vermessungsgebührenordnung vom 19.07.2013 ermittelt und ist für jeden
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bindend.
Die
Kosten für nichthoheitliche Vermessungsleistungen (Dienstleistungen)
werden auf der Grundlage der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (HOAI) ermittelt. |