Amtshandlungen

Dienstleistungen

 

 

 

Eine wichtige Rolle für die Entscheidung zur Auftragserteilung spielt die Höhe der zu erwartenden Kosten.

Wie sich der Preis für eine Vermessungsleistung zusammensetzt, ist abhängig von  Art und Umfang der beantragten Vermessungsleistung.

Die Kosten für hoheitlichen Vermessungsleistungen (Amtshandlungen) werden nach der Gebühren- und Kostenordnung für das Kataster- und Vermessungswesen im Land Brandenburg (VermGebKO) vom 16.09.2011und der ersten Verordnung zur Änderung der Vermessungsgebührenordnung vom 19.07.2013 ermittelt und ist für jeden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bindend.

Die Kosten für nichthoheitliche Vermessungsleistungen (Dienstleistungen) werden auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ermittelt.