Absteckung      

          Ist ein Bauantrag positiv beschieden, muß die Lage und Höhe des geplanten  

          Gebäudes in die Örtlichkeit übertragen werden, als Vorraussetzung einer mit

          den Angaben in den Unterlagen des Bauantrages übereinstimmenden Bauaus-

          führung. Es wird unterschieden zwischen einer Grobabsteckung (Näherung)

          und Feinabsteckung (Exakt). Bei umfangreichen Bauvorhaben werden häufig

          mehrere Messtermine erforderlich. Für eine Eigenheimbebauung genügt in der

          Regel ein Ortstermin.

          Zur Abstimmung der Leistungsinhalte und Termine ist eine enge Zusammenarbeit

          zwischen Bauherr, bauausführender Firma und Vermessungsstelle erforderlich.                            

                                             

  für den Bauherren