Absteckung
Ist ein Bauantrag positiv beschieden, muß die Lage
und Höhe des geplanten
Gebäudes in
die Örtlichkeit übertragen werden, als
Vorraussetzung einer mit
den Angaben
in den Unterlagen des Bauantrages übereinstimmenden
Bauaus-
führung. Es
wird unterschieden zwischen einer Grobabsteckung
(Näherung)
und
Feinabsteckung (Exakt). Bei umfangreichen
Bauvorhaben werden häufig
mehrere
Messtermine erforderlich. Für eine Eigenheimbebauung
genügt in der
Regel ein
Ortstermin.
Zur
Abstimmung der Leistungsinhalte und Termine ist eine
enge Zusammenarbeit
zwischen
Bauherr, bauausführender Firma und Vermessungsstelle
erforderlich.

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