Wiederherstellung
Bei Unklarheiten über den Grenzverlauf ist eine
Grenzwiederherstellung erforderlich.
Hierbei
kann ein Grenzzeugnis erteilt werden, einzelne
Grenzpunkte im
Verfahren der Abmarkung erneuert werden oder ein
Grenzfeststellungsverfahren
durchgeführt werden. Je nach Wahl des Verfahrens und
den rechtlichen Voraussetzungen
erhalten die Beteiligten eine Urkunde über das
Ergebnis der Grenzwiederherstellung
oder es findet ein Grenztermin zur Anerkennung des
Ergebnisses
der Grenzwiederherstellung statt.
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