Einmessungsbescheinigung nach §68(3)
BbgBO
Die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und
Höhenlage des
neuen Bauvorhabens ist der Bauaufsichtsbehörde
binnen zwei
Wochen nach
Baubeginn durch Vorlage einer
Einmessungsbescheinigung
eines Vermessungsingenieurs nachzuweisen.

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