Teilung
Eine Teilung ist
erforderlich, wenn ein Teil eines Grundstückes
veräußert oder belastet werden soll.
Im Verfahren der Grundstücksteilung findet ein
Grenztermin vor Ort statt, bei dem
den Beteiligten die neu gesetzten und beantragten
Grenzpunkte angezeigt werden.
Zu diesem Termin werden
die ermittelten Tatbestände der Vermessung sowie
die
Kenntnisnahme und die Zustimmung in einer
Grenzniederschrift beurkundet.
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