Teilung

                            Eine Teilung ist erforderlich, wenn ein Teil eines Grundstückes veräußert oder belastet werden soll.

                             

                             Im Verfahren der Grundstücksteilung findet ein Grenztermin vor Ort statt, bei dem 

                             den Beteiligten die neu gesetzten und beantragten Grenzpunkte angezeigt werden.

                            Zu diesem Termin werden die ermittelten Tatbestände der Vermessung sowie

                             die Kenntnisnahme und die Zustimmung in einer Grenzniederschrift beurkundet.

                            

 

                              Hoheitliche Leistungen